Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die EU-Verordnung 2019/1157 sieht vor, dass Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ihre...

Veröffentlichungsdatum:

04.02.2026

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Die EU-Verordnung 2019/1157 sieht vor, dass Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da sie den heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entsprechen.

Dies betrifft nicht nur Reisen ins Ausland, sondern auch die Verwendung des Papierausweises innerhalb Italiens. Ab diesem Datum kann die Papier-Identitätskarte nicht mehr als gültiger Identitätsnachweis verwendet werden- auch dann nicht, wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Die Gemeinde ersucht daher alle Bürger*innen, die noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen, sich rechtzeitig um die Beantragung der elektronischen Identitätskarte (EIK) beim Meldeamt zu kümmern.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und erfolgt telefonisch unter:

0471675814 oder 0471675815

Erforderliche Dokumente beim Termin:

  • Bisherige Identitätskarte oder Verlustanzeige
  • Sanitätskarte
  • Aktuelles Foto in Papierform oder per E-Mail
  • 22,00 Euro in bar

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026, 09:05 Uhr

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