Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe ab 01.01.2026

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 52 vom 24.09.2025 wurde eine Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)...

Veröffentlichungsdatum:

26.09.2025

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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 52 vom 24.09.2025 wurde eine Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) gemäß Art. 8 des D.LH. Nr. 4/2013 i.g.F. festgelegt. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Ortstaxe pro Person und Nächtigung wie folgt:


a) Euro 3,00 für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen;

b) Euro 2,50 für

  •     die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“,
  • die Beherbergungs­betriebe gemäß Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12 mit einer Einstufung von fünf Sonnen,
  • die Beherbergungsbetriebe gemäß Landes­gesetz vom 19. September 2008, Nr. 7 mit einer Einstufung von fünf Blumen und
  • die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 6 Absatz 3, des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, mit einer Einstufung von fünf Sternen;

c) Euro 2,00 für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9.


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Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025, 09:28 Uhr

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