Friedhof
Die Gemeindeverwaltung ist für den Friedhofsdienst zuständig. Alle Bestimmungen dazu sind in der Friedhofsordnung, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 9 vom 22.04.2014 und nachfolgenden Änderungen, enthalten.
Konzessionen
Die Grabstätten werden nur bei Bedarf zugewiesen. Die entsprechende Konzession wird auf schriftlichen Antrag erteilt.
Die Dauer der Konzession bei erstmaliger Erteilung beträgt 15 Jahre. Sämtliche Konzessionen können um jeweils 15 Jahre verlängert werden.
Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 10 Jahre.
Die Konzessionsgebühren sind wie folgt festgelegt:
- Familiengrab € 49,06 pro Jahr
- Einzelgrab € 24,53 pro Jahr
- Aschengefäße in Feldgräbern: die Konzessionsgebühr entspricht jener, die für die Bestattung in einem Feldgrab geschuldet ist
- Urnennische € 0,00
Die Höhe dieser Gebühren wird jährlich gemäß dem vom Astat erhobenen Lebenshaltungskostenindex angepasst.
Die hier angeführten Beträge gelten für das Jahr 2026.