In seiner Sitzung vom 28.12.2023 hat der Gemeinderat die neue Verordnung für den Betrieb des gemeindeeigenen Recyclinghofes genehmigt. Sie ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.
Die vorliegende Verordnung der Gemeinde Nals regelt den Betrieb des Recyclinghofs ab dem 01.01.2024. Sie enthält Bestimmungen zur Annahme, Lagerung und zum Abtransport von Abfällen sowie die allgemeinen Regeln für die Nutzung des Recyclinghofes. Es werden die zugelassenen und nicht zugelassenen Abfälle, Mengenbegrenzungen, Öffnungszeiten und Strafmaßnahmen festgelegt.