Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Vergabe von Beiträgen an Organisationen und Privatpersonen durch die Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

08.02.2012

Beschreibung

Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Private durch die Gemeinde. Die Gemeinde hält sich dabei an die ihr zustehende Autonomie gemäß DPReg. vom 01.02.2005, Nr. 3/L. Zusätzlich wird das Landesgesetz Nr. 17/1993 berücksichtigt.

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Veröffentlichungsdatum

08.02.2012

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 14:43 Uhr

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