Verordnung über die Verkaufstätigkeit ohne festen Standort

Dieses Dokument regelt verschiedene Verkaufstätigkeiten ohne festen Standort im Gemeindegebiet, darunter den Bauernmarkt, Themenmärkte, Flohmärkte und andere Handelstätigkeiten auf öffentlichem Grund. Es ersetzt die bisherige Marktordnung (Verordnung über die Ausübung des Handels auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Nals).

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Veröffentlichungsdatum

27.11.2025

Beschreibung

Die Verordnung über die Verkaufstätigkeit ohne festen Standort der Gemeinde Nals wurde vom Gemeinderat am 19. November 2025 genehmigt. Sie ist der Gemeindeplan für den Handel auf öffentlichem Grund gemäß Art. 30 des Landesgesetzes vom 2. Dezember 2019, Nr. 12. Die Verordnung regelt sowohl den Handel auf öffentlichem Grund (Märkte, Standplätze außerhalb von Märkten, Wanderhandel) im Gemeindegebiet, als auch die Verkaufsformen, die nicht den Bestimmungen der Handelsordnung unterliegen: die sogenannten Themenmärkte (z. B. Weihnachtsmarkt), den Bauernmarkt, den öffentlichen Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten und Flohmärkte sowie die zeitweilige Einzelhandelstätigkeit anlässlich besonderer Veranstaltungen.

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Veröffentlichungsdatum

27.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 27.11.2025, 12:14 Uhr

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