Gemeindeimmobiliensteuer - GIS

Die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ist eine Steuer, die in der Autonomen Provinz Bozen für Gebäude und Baugründe bezahlt werden muss.

Themen

Zuständigkeiten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.02.2025 die neue Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS mit Wirkung ab 01.01.2026 und die dazugehörenden Steuersätze und Freibeträge genehmigt.

Ab dem Jahr 2026 gilt:

  • ordentlicher Steuersatz von 0,76 % für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 2 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien

  • Hauptwohnung: Steuersatz von 0,4 % - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: Euro 834,68

  • Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe samt Zubehör an Verwandte in gerader Linie bis zum 1. Grad: Steuersatz von 0,46%

  • Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkte: befreit

  • Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 40 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,3 %

  • Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit weniger als 40 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,56 %

  • Privatzimmervermieter und vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag und Wohnsitz des Mieters: Steuersatz 0,73 %

  • zur Verfügung stehende Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung: Steuersatz 0,96 %

  • ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz)

 

Wichtige Informationen zur neuen Gemeindeimmobiliensteuer entnehmen Sie dem Südtiroler Bürgernetz.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Adresse

Rathausplatz 1, 39010 Nals
Raum: Parterre

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Nals

RATHAUSPLATZ 1, 39010 NALS

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2026, 08:52 Uhr