Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.02.2025 die neue Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS mit Wirkung ab 01.01.2026 und die dazugehörenden Steuersätze und Freibeträge genehmigt.
Ab dem Jahr 2026 gilt:
- ordentlicher Steuersatz von 0,76 % für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 2 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien
- Hauptwohnung: Steuersatz von 0,4 % - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: Euro 834,68
- Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe samt Zubehör an Verwandte in gerader Linie bis zum 1. Grad: Steuersatz von 0,46%
- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkte: befreit
- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 40 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,3 %
- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit weniger als 40 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,56 %
- Privatzimmervermieter und vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag und Wohnsitz des Mieters: Steuersatz 0,73 %
- zur Verfügung stehende Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung: Steuersatz 0,96 %
- ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz)
Wichtige Informationen zur neuen Gemeindeimmobiliensteuer entnehmen Sie dem Südtiroler Bürgernetz.