Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde.
Zu den wichtigsten Funktionen des Gemeinderates zählen die Genehmigung
- der programmatischen Erklärung des neu gewählten Bürgermeisters
- des Programms für öffentliche Arbeiten
- des Jahres- und Mehrjahreshaushaltsplanes und der entsprechenden Abänderungen
- der Rechnungsabschlüsse
- des Stellenplanes
- der Abänderung des Bauleitplanes, der Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne und deren Abänderung
- der Satzung der Gemeinde und deren Sonderbetriebe
- der Verordnungen der Ordnung der Ämter und Dienste