Gemeindeimmobiliensteuer - GIS

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    Zuständigkeiten

    Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.12.2022 die neue Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS mit Wirkung ab 01.01.2023 und die dazugehörenden Steuersätze und Freibeträge genehmigt.

    Ab dem Jahr 2023 gilt:

    - ordentlicher Steuersatz von 0,76 % für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 2 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien

    - Hauptwohnung: Steuersatz von 0,4 % - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: Euro 834,68

    - Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe samt Zubehör an Verwandte in gerader Linie bis zum 1. Grad: Steuersatz von 0,46%

    - Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,2%

    - Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe und Privatzimmervermieter: Steuersatz 0,3%

    - zur Verfügung stehende Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung: Steuersatz 0,96%

    - ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz)

     

    Wichtige Informationen zur neuen Gemeindeimmobiliensteuer entnehmen Sie dem Südtiroler Bürgernetz.

    Art der Organisation

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    Verwaltungsbereich

    Gemeindesekretärin

    Verwaltungsbereich

    Lageplan

    Rathausplatz 1, 39010 Nals
    Raum: Parterre

    Mitarbeiter

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    Gemeinde Nals

    RATHAUSPLATZ 1, 39010 NALS

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    Zuletzt aktualisiert: 11.06.2024, 14:19 Uhr