Gemeindekommission für Raum und Landschaft (Artikel 4 Landesgesetz 9/2018)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der...

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    Zuständigkeiten

    Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets. 

    Die Kommission besteht aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder einer Vertretung und folgenden Mitgliedern, die der Gemeinderat aus dem Verzeichnis laut Artikel 9 des Landesgesetzes Nr.9/2018 auswählt und für die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderats bestellt, wobei in jeder Kommission eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter gilt, bei sonstiger Nichtigkeit:

    • einem/einer Sachverständigen für Baukultur,
    • einem/einer Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften oder einem diplomierten Agrartechniker/einer diplomierten Agrartechnikerin,
    • einem/einer Sachverständigen für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften,
    • einem/einer Sachverständigen für Raumplanung,
    • einem/einer Sachverständigen für Landschaft, der/die vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht wird,
    • einem/einer Sachverständigen für Naturgefahren.

    In der Gemeinde Nals wurden folgende Personen als Mitglieder ernannt:


    effektive MigliederZuständigkeitErsatzmitglieder
    Arch. Wolfgang PillerBaukulturArch. Verena Oberrauch
    Barbara MockLandwirtschaftMarianne Erlacher
    Elisabeth TinkhauserSoziales und WirtschaftTanja Werth
    Arch. Klaus ValtingojerRaumordnungArch. Peter Kasal
    Arch. Wolfgang ThalerLandschaftArch. Rudolf Perktold
    Arch. Alois AntholerNaturgefahrenGeol. Sonja Pircher


    Art der Organisation

    Personen

    Ludwig Busetti

    Vorsitzender

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 20.11.2023, 10:06 Uhr