Müllentsorgungsgebühr

Zuständig Mertel Christiana für das Jahr 2024: Grundgebühr für Haushalte, Gemeinschaften, Zweitwohnung:...

Veröffentlichungsdatum:

01.06.2021

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
Dienstgebühren

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Zuständig


für das Jahr 2024:

  • Grundgebühr für Haushalte, Gemeinschaften, Zweitwohnung: 16,40 € pro Teilnehmer (Obergrenze Kat. Haushalt = 4 Personen; Obergrenze Kat. Zweitwohnung = 2 Personen)
  • Grundgebühr für Betriebe (und andere Nutzer): 26,64€ pro Punkt
  • Mengenbezogene Kosten: 0,051 € pro Liter
  • Mindestentleerungsmenge pro Person und Jahr Kategorie Haushalte: 240 Liter
  • Mindestentleerungsmenge pro Person und Jahr Kategorie Zweitwohnung: 120 Liter
  • Mindestentleereungsmenge Kategorie andere Nutzer (Betriebe) = 50 % der Vorjahresentleerung


für das Jahr 2023:

  • Grundgebühr für Haushalte, Gemeinschaften, Zweitwohnung: 16,40 € pro Teilnehmer (Obergrenze Kat. Haushalt = 4 Personen; Obergrenze Kat. Zweitwohnung = 2 Personen)
  • Grundgebühr für Betriebe (und andere Nutzer): 26,64€ pro Punkt
  • Mengenbezogene Kosten: 0,051 € pro Liter
  • Mindestentleerungsmenge pro Person und Jahr Kategorie Haushalte: 240 Liter
  • Mindestentleerungsmenge pro Person und Jahr Kategorie Zweitwohnung: 120 Liter
  • Mindestentleereungsmenge Kategorie andere Nutzer (Betriebe) = 50 % der Vorjahresentleerung

 


Die Mehrwertssteuer ist in den angegebenen Tarifen nicht enthalten.

 

Beschluss Müllentsorgungsdienst 2024


Kontakt

Steueramt

Rathausplatz 1, 39010 Nals+39 0471 675813info@nals.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 08:13 Uhr

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