Glücksspiele: Meldeformular über die Veranstaltung eines Glücksspiels

Lokale Glücksspiele wie Glückstopf, Tombola oder Lotterie sind meldepflichtig.
Es zunächst eine Meldung ans Staatsmonopolamt in Trient gemacht werden. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen kann die Meldung an die Gemeinde erfolgen, und zwar mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung.

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20.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 02.08.2024, 09:23 Uhr