Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Zuständig Zöggeler Irmgard Der Gemeinderat hat eine neue Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS...

Veröffentlichungsdatum:

01.06.2021

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Zuständig

Der Gemeinderat hat eine neue Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS mit Wirkung ab 01.01.2023 und die dazugehörenden Steuersätze und Freibeträge genehmigt.

Ab dem Jahr 2023 gilt:

- ordentlicher Steuersatz von 0,76 % für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 2 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien

- Hauptwohnung: Steuersatz von 0,4 % - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: Euro 834,68

- Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe samt Zubehör an Verwandte in gerader Linie bis zum 1. Grad: Steuersatz von 0,46%

- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,2%

- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe und Privatzimmervermieter: Steuersatz 0,3%

- zur Verfügung stehende Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung: Steuersatz 0,96%

- Mindestauslastungsgrad gemäß Art. 9, Abs. 4-quater des LG 23.04.2014, Nr. 3: 20%

- ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz)

 

Wichtige Informationen zur neuen Gemeindeimmobiliensteuer entnehmen Sie dem Südtiroler Bürgernetz.

Gemeinderatsbeschluss Festlegung Steuersätze und Freibeträge GIS

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Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 08:13 Uhr

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