Taxi für Menschen mit Behinderung

Um sicher zu stellen, dass auch Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung mobil bleiben und wichtige...

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2024

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
Behinderung

Menschen , Rollstuhlfahrer

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Um sicher zu stellen, dass auch Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung mobil bleiben und wichtige Termine wie etwa Visiten beim Hausarzt oder Untersuchungen im Krankenhaus problemlos wahrnehmen oder andere Besorgungen selbstständig erledigen können, hat der Nalser Gemeindeausschuss beschlossen, nach dem Frauennachttaxi und dem SeniorInnentaxi auch den Taxidienst für Menschen mit Beeinträchtigung zu gewährleisten.

Menschen mit Behinderung können sieben Tage die Woche rund um die Uhr diesen Dienst in Anspruch nehmen und erhalten von der Gemeinde eine Rückvergütung von 5,50 Euro für jede Fahrt. Die Rückerstattung für die Nachtfahrten (von 20:30 Uhr bis 06:00 Uhr) beträgt 10,00 €.

Die Begünstigung gilt für alle Personen, die einen Invaliditätsgrad von 74 Prozent und mehr aufweisen, in der Gemeinde Nals ansässig sind, und das Taxi allein oder in Begleitung nutzen.

Die Abrechnung der Taxi-Gutscheine ist digitalisiert: Die TaxifahrerInnen sind mit einer eigenen App ausgestattet, die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden.

Dort wird der Betrag von 5,50 € bzw. 10 € pro Fahrt den NutzerInnen nach Vorlage eines Personalausweises, der Gesundheitskarte und der IBAN Nummer vom zuständigen Personal ausbezahlt. Eine Vorlage von Gutscheinen oder Quittungen in Papierform ist nicht erforderlich. Der Fahrtkostenbeitrag kann von den Anspruchsberechtigten bis zum 28. Februar des Folgejahres beim zuständigen Amt (Buchhaltung) der Wohnsitzgemeinde Nals eingelöst werden.

Die Anzahl der Fahrten (ob mit Frauennachttaxi, SeniorInnentaxi oder Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung) ist auf maximal 52 pro Jahr und pro Person beschränkt.

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Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024, 13:19 Uhr

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